Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand (§ 123 Abs. 1StGB). Er wird nur auf Antrag verfolgt und kann mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Wenn Sie ohne Erlaubnis des Mieters und ohne besonderen Grund („Gefahr im Verzug“) die Wohnung Ihres Mieters betreten, können Sie sich auch selbst des Hausfriedensbruchs schuldig machen.