Bei der Indexmiete vereinbaren Sie im Mietvertrag, dass sich die Miete um die Inflationsrate erhöht. Als Grundlage hierfür dient
Bei Wohnungsmietverträgen ist der Indexmietvertrag die absolute Ausnahme. Die Anpassung erfolgt hier auch nicht automatisch. Sie müssen dem Mieter zunächst eine Mieterhöhungserklärung zusehenden. Die Erhöhung wird dann aber erst ab dem übernächsten Monat, der auf den Zugang der Mieterhöhungserklärung folgt, wirksam.