Von einer Inklusivmiete spricht man, wenn in der Mietleistung bereits alle oder eine Reihe von Betriebskosten enthalten sind. Sie kommt in der Praxis so gut wie nicht mehr vor. Eine Inklusivmiete, in der alle Betriebskosten enthalten sind, ist heute schon aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber verlangt heute, dass die Heiz- und Warmwasser-Kosten zumindest zu einem bestimmten Prozentsatz verbrauchsabhängig abgerechnet werden.