Eine Kaution, die zur Absicherung Ihrer Forderungen aus dem Mietverhältnis dient, können Sie vom Mieter nur verlangen, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Kaution darf maximal der Höhe von drei Kaltmieten entsprechen. Der Mieter hat das Recht die Kaution in drei Raten zu zahlen, wobei die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Die beiden weiteren Raten sind in den zwei darauf folgenden Monaten zu zahlen. Die Kaution wird im Leitfaden „Vermieten“ detailliert behandelt.