Lüften ist grundsätzlich Sache des Mieters. Lüftet er falsch oder gar nicht, kann es zur Schimmelbildung in der Wohnung kommen. Dann müssen Sie als Vermieter jedoch beweisen, dass die Schimmelbildung vom Mieter zu verantworten ist und nicht auf bautechnische Mängel zurückzuführen ist.
Statten Sie Ihr Mietshaus mit neuen isolierverglasten Fenstern aus, müssen Sie den Mieter über das dadurch notwendige veränderte Heiz- und Lüftungsverhalten informieren.