Geldforderungen in inländischer Währung – also auch die Miete, Betriebskosten, usw. – können über das gerichtliche Mahnverfahren geltend gemacht werden. Dieses Verfahren wurde hauptsächlich eingeführt, um die Gerichte zu entlasten. Es hilft Ihnen aber auch, schneller an einen vollstreckbaren Titel zu kommen.
Zunächst beantragen Sie beim Amtsgericht einen Mahnbescheid. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Schreibwarenhandel, bei den Gerichten und häufig auch auf den Internetseiten der Gerichte zum Ausdruck.
Das Gericht prüft, ob der Antrag formal in Ordnung, nicht aber ob der geltend gemachte Anspruch berechtigt ist. Legt der Schuldner binnen zwei Wochen ab Zustellung keinen Widerspruch ein, ergeht der Vollstreckungsbescheid, der einem Versäumnisurteil gleichgesetzt werden kann.
Gegen diesen Bescheid kann der Schuldner ebenfalls innerhalb 14 Tagen nach Zustellung Widerspruch einlegen. Erfolgt kein Widerspruch, wird der Vollstreckungsbescheid und damit die Forderung rechtskräftig.