Zu Beginn des Mietverhältnisses übergeben Sie Ihrem Mieter die Schlüssel, die er bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder an Sie zurückgeben muss. Die Schlüssel bleiben auch während des Mietverhältnisses Ihr Eigentum.
Dieses Thema wird in dem Beitrag „Die Wohnungsschlüssel übergeben“ im Kapitel „Der Mietvertrag“ des Leitfadens „Vermieten“ detailliert behandelt.