Ungeziefer in einer Mietwohnung ist immer eine unangenehme Sache und meist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Lassen Sie Ungezieferbekämpfung regelmäßig auch als Vorbeugemaßnahme durchführen, können Sie Kosten nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung als Betriebskosten umlegen (vorausgesetzt es wurde eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen).
Kommt es zu einem „Überfall“ durch das Ungeziefer und Sie müssen den Kammerjäger wegen des akuten Falls bestellen, muss der Verursacher des Schädlingsbefalls die Kosten tragen. Kann dieser nicht ermittelt werden, bleiben Sie leider auf den Kosten sitzen.