Sie müssen die Anhebung der Miete zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete begründen. Sie können hierfür mindestens drei Vergleichswohnungen benennen, die Ihrer Mietwohnung im Wesentlichen bezüglich Alter, Lage, Größe usw. entsprechen.
Die Vergleichswohnungen müssen Sie im Mieterhöhungsschreiben sehr genau bezeichnen. Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise entschieden, dass die Adressangabe nicht ausreicht, wenn daraus nicht ersichtlich ist, welche von zwei Wohnungen auf einer Etage gemeint ist (Urteile vom 18. 12.2002 – Aktenzeichen VIII ZR 72/02 und VIII ZR 141/02).