Ein Vollstreckungsbescheid wird im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens erlassen. Dies geschieht vom zuständigen Amtsgericht auf Antrag eines Gläubigers. Der Vollstreckungsbescheid ermächtigt Sie die dem Bescheid zugrunde liegende Forderung zwangsweise – beispielsweise durch Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher – einzuziehen.
Der Empfänger des Vollstreckungsbescheides kann gegen diesen innerhalb zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Hierfür kann er einen dem Bescheid meist beigefügten Vordruck verwenden. Der Einspruch kann aber auch formlos erfolgen. Bei Einspruch des Empfängers wird der Vollstreckungsbescheid nicht rechtskräftig, bleibt aber vorläufig vollstreckbar. Sie können also bereits jetzt eine Pfändung durchführen lassen, obwohl in der Sache erst später entschieden wird.