Als Mietnomaden bezeichnet man Personen, die Häuser oder Wohnungen anmieten, in der Folge jedoch keine Miete zahlen und sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, indem sie in die nächste Mietwohnung weiterziehen. Daher leitet sich auch der Begriff ab: Nomaden sind Wandervölker, die nicht an einem Ort sesshaft sind. Gelegentlich werden Mietnomaden auch als Miettouristen bezeichnet.
Das Recht spricht hier von einem sog. Einmietbetrug, wenn dem Täter bereits im Vorfeld bewusst ist, dass er die vertraglichen Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Dies ist typisch für Mietnomaden, die von einem Vermieter zum nächsten ziehen.
Für Vermieter stellen Mietnomaden ein hohes Risiko dar. Neben den Mietschulden hinterlassen Mietnomaden beim Auszug oft verwüstete und vermüllte Wohnungen, so dass der Vermieter neben dem Zahlungsausfall oft auch noch erhebliche Renovierungskosten tragen muss, bevor die Wohnung wieder vermietet werden kann. Mietausfall und Renovierungskosten können dabei schnell 10.000 Euro und mehr erreichen.
Oftmals ist eine betrügerische Absicht beim Abschluss des Mietvertrags nicht zu erkennen. Der Vermieter sollte sich also nicht allein auf seine Menschenkenntnis oder Sympathie für den Mieter verlassen.
Zum Schutz gegen Mietnomaden sollten Vermieter stattdessen versuchen, vor Vertragsschluss so viele Informationen wie möglich über den zukünftigen Mieter einzuholen. Dabei kann z.B. ein Gespräch mit dem letzten Vermieter helfen. Weitere Hinweise bietet der hausblick-Leitfaden zur Mietersuche.
Optimalerweise sollte bereits im Vorfeld die Zahlungsfähigkeit des Mieters geprüft werden, um Zahlungsausfällen vorzubeugen. hausblick bietet hierfür den Mieter-Solvenz-Check an, der Auskunft über die finanziellen Verhältnisse des zukünftigen Mieters liefert.