Als Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet man die vorformulierten Bedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen Gültigkeit haben sollen und von einer Vertragspartei beim Abschluss eines Vertrages an die andere Partei gestellt werden (§ 305 BGB).
Sogenannte Formularmietverträge, wie man sie kaufen oder im Internet herunterladen kann, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch für selbst aufgesetzte Verträge, die für mehrere Mietverhältnisse genutzt werden sollen. Schon der Vorsatz sie mehrfach zu nutzen reicht aus, es muss also keine mehrfache Nutzung stattgefunden haben.
Das AGB-Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 305 geregelt. Es sagt unter anderem aus, dass Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, kein Vertragsbestandteil werden (§ 305c BGB Abs. 1). Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305c BGB Abs. 2).
Vorrangig vor AGB-Klauseln sind immer individuell getroffene Vereinbarungen (§ 305b BGB).