Der Mieter ist verpflichtet Sie so schnell wie möglich auf Mietmängel hinzuweisen. Er muss Sie auch auf Maßnahmen hinweisen, die notwendig sind, um die Mietsache zu schützen oder wenn sich ein Dritter ein Recht an der Mietsache anmaßt (§ 536 c Abs. 1 BGB).
Erfüllt der Mieter die Anzeigepflicht nicht, können Sie von ihm Schadenersatz verlangen und er verliert gleichzeitig den Großteil seiner Gewährleistungsrechte gegenüber Ihnen (§ 536 c Abs. 2 BGB).