Der Mieter kann den Balkon nutzen. Von der Nutzung darf jedoch keine Schädigung der Immobilie ausgehen. Außerdem darf keine Belästigung anderer Mieter oder Nachbarn durch die Benutzung erfolgen.
Bei der Wohnflächenberechnung wird der Balkon meist nur mit 25 % - in Ausnahmefällen mit 50 % - berücksichtigt.