Berechtigtes Interesse
Sie haben das Recht, ein Mietverhältnis wegen „berechtigten Interesses“ zu kündigen (§ 573 BGB). Allerdings legt der Gesetzgeber hier hohe Maßstäbe an. Er akzeptiert nur drei Gründe:
- Der Mieter kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach.
- Sie machen für sich oder einen Angehörigen Eigenbedarf geltend.
- Sie werden durch Fortsetzung des Mietverhältnisses daran gehindert, Ihr Grundstück angemessen wirtschaftlich zu verwerten.