Sie vermieten Ihre Wohnungen ausschließlich zu Wohnzwecken. Deshalb muss der Mieter für eine berufliche Nutzung der Wohnung Ihre Einwilligung einholen. Sie müssen allerdings eine Verweigerung begründen.
Folgende Gründe wurden von den Gerichten anerkannt:
Empfängt der Mieter im Rahmen der beruflichen Nutzung Kunden, können Sie Ihre Zustimmung verweigern, es sei denn es handelt sich um eine nur geringfügige Anzahl von Kunden (zwei bis fünf Personen pro Tag).
Treten später Gründe ein, können Sie die Zustimmung zur beruflichen Nutzung auch widerrufen. Ausgeschlossen ist jedoch die Zweckentfremdung einer Wohnung. Zweckentfremdet ist die Wohnung wenn Sie zu über 50 % für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Im Mietvertrag können Sie einen Zuschlag für berufliche Nutzung vereinbaren.