Vor der Formulierung der „besenreinen Übergabe“ bei Auszug sollten Sie sich hüten. Diese Formulierung sollten Sie in keinem Mietvertrag verwenden. Sie können dann beim Auszug Ihres Mieters keine korrekt gereinigte Wohnung erwarten.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Leitsatzentscheidung festgestellt, dass „besenrein“ lediglich die Beseitigung grober Verschmutzungen beinhaltet. Die „besenreine Übergabe“ sei schon erfüllt, wenn lediglich die Wohnung ausgeräumt und grob durchgekehrt wird (Az. VIII ZR 124/05).