Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person gegenüber einem Gläubiger einzuspringen, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Die Bürgschaft bedarf der Schriftform.
Insbesondere unter nahen Verwandten wird oft leichtsinnig gebürgt, ohne sich über die Folgen bewusst zu sein. Bürgen Sie beispielsweise für Ihren Sohn, wenn dieser einen Kredit aufnimmt, so müssen Sie zahlen, wenn Ihr Sohn die Raten nicht mehr aufbringt. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für die Bürgschaft. Ob Sie Ihr Geld irgendwann einmal wiedersehen, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.