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Leitfaden | Vermieten

Übersicht

Der Mietvertrag


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Nun ist es also so weit – Sie wollen einen Mietvertrag schließen. Jetzt heißt es in jeder Beziehung aufpassen. Denn mit dem Mietvertrag entsteht das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Mieter. In den meisten Fällen binden Sie sich mit einem Mietvertrag auf lange, unbestimmte Zeit an den Mieter. Sie sollten also genau überlegen, wie Sie den Mietvertrag ausgestalten. Denn natürlich haben Sie Vertragsfreiheit – doch diese Freiheit wird gerade auf Seiten des Mieters häufig vom Gesetzgeber eingeschränkt.

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Die Kaution


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Selbst wenn Sie Ihren Mieter noch so gewissenhaft ausgewählt haben – es kann immer wieder vorkommen, dass es zu einem Ausfall Ihrer Forderungen kommt. Hiergegen können Sie sich zumindest teilweise mit einer Kaution absichern. Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die den Mieter zur Leistung einer Kaution verpflichten. Sie können diese deshalb nur dann fordern, wenn sie im Mietvertrag fest vereinbart wurde.

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Eine Eigentumswohnung vermieten


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Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, stehen Sie im Spannungsfeld zwischen dem Mieter und der Eigentümergemeinschaft. Selbstverständlich sind Sie grundsätzlich in Ihrer Entscheidung frei, zu vermieten. Aber es gibt doch einige Besonderheiten, die Sie beim Abschluss eines Mietvertrages beachten müssen.

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Den richtigen Mieter finden


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Wenn man die Zeitung aufschlägt oder ins Fernsehen schaut, kann einem als Vermieter Angst und Bange werden. Auf der einen Seite erfährt man, dass die Gerichte in den meisten Fällen auf Seiten der Mieter stehen und auf der anderen Seite sieht man erschreckende Bilder von vermüllten Wohnungen, die sogenannte Mietnomaden hinter sich gelassen haben. Wenn auch dieses in der Öffentlichkeit entstandene Bild auch etwas verzerrt ist, so weist es doch auf eine wichtige Aufgabe des Vermieters hin: Die Auswahl des richtigen Mieters.

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Das Mietverhältnis


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Der Mietvertrag ist abgeheftet und der Mieter endlich eingezogen. Normalerweise haben Sie jetzt erstmal nicht mehr viel mit dem Mieter zu tun. Wie so oft im Leben geht aber auch beim Mietverhältnis nicht immer alles glatt. Was z.B. wenn der Mieter mal nicht pünktlich zahlt oder Ihnen androht die Miete zu mindern weil irgendetwas in der Wohnung nicht in Ordnung ist? Dann müssen Sie reagieren. Gerade bei Mängeln stellt sich dabei die Frage, ob und wann Sie eigentlich die Wohnung des Mieters betreten dürfen.

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Arbeitslosengeld II und die Miete


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Allgemein spricht man bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) von „Hartz-IV-Empfängern“. Auch in dieser Gruppe gibt es solche und solche. Die einen sind rechtschaffene Leute, die unverschuldet diese Sozialleistung des Staates in Anspruch nehmen müssen. Andere nutzen die staatliche Unterstützung als „soziale Hängematte“.

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Auch ein Privatmann kann pleite gehen


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Wenn man den Begriff „Pleite machen“ hört, denkt man natürlich zunächst an Betriebe. Doch auch ein Privatmann kann heute Insolvenz anmelden. Insolvenz ist das Gleiche, was man früher „Konkurs“ nannte. Bei der Privatinsolvenz geht es darum, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten los wird, damit er noch einmal von vorne starten kann. Dabei ist der Weg bis zum Neustart durchaus steinig.

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Die Hausordnung


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Wenn zwei sich streiten ist das für den Dritten nur selten ein Grund zur Freude. Um Ärger im Zusammenleben Ihrer Mietparteien zu vermeiden, sollten Sie deshalb die wichtigsten Regeln als Hausordnung festlegen. Was Sie in der Hausordnung festhalten dürfen und was Sie besser außen vor lassen erklären wir in diesem Beitrag. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie der Hausordnung das nötige Gewicht verleihen.

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Gewerbliche Tätigkeiten


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In vielen Fällen bekommen Sie es als Vermieter gar nicht mit, wenn Mieter ihre Wohnräume gewerblich nutzen. Gewerbsmäßige Bürotätigkeiten beispielsweise fallen kaum auf. Auch wenn eine Mieterin dem „ältesten Gewerbe der Welt“ nachgeht, muss das nicht sofort bekannt werden. Immer häufiger kommt es auch vor, dass Hausfrauen in der Wohnung eine Kindertagesstätte installieren.

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Die Kündigung


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Rein rechtlich gesehen gibt es zwei Arten der Kündigung. Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die Rechte zur ordentlichen Kündigung eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietverhältnisses sind sehr unterschiedlich. Während der Mieter ohne Begründung mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, müssen Sie als Vermieter die Kündigung begründen.

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Vor Gericht


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Wenn ein Streit mit dem Mieter vor dem Gericht endet, prallen die Meinungen der Kontrahenten aufeinander. Meist handelt es sich dabei um Behauptungen, die für den Richter eigentlich uninteressant sind. Für ihn zählen nur bewiesene Tatsachen. Hier stellt sich die Frage nach der sogenannten „Beweislast“. Wer muss die Beweise für vorgetragene Fakten erbringen?

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