Im Winter rutscht häufig Schnee von Hausdächern herunter. Man spricht dann von einer Dachlawine, die auch Sach- und Personenschäden verursachen kann. Als Immobilieneigentümer können Sie hier haftbar gemacht werden, wenn man Ihnen nachweist, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind.
So kann die Gemeindesatzung – insbesondere in besonders schneereichen Gebieten – sogenannte Schneefanggitter vorschreiben. Fehlen diese trotz der Bestimmung in der Satzung, sind Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen.
Außerdem kann von Ihnen verlangt werden Schnee vom Dach zu entfernen, um eine Dachlawine zu vermeiden. Sie können auch verpflichtet werden „lawinengefährdete Bereiche“ abzusperren oder zu kennzeichnen (z. B. durch Warn- oder Hinweisschilder). Sie sollten auf jeden Fall klären, ob sie bereits durch Schäden aufgrund von Dachlawinen versichert sind oder ob es sinnvoll ist eine entsprechende Ergänzung Ihrer Versicherungen vorzunehmen.