Man spricht von Fernwärme, wenn die Wärmeversorgung von zentralen Heizkraftwerken übernommen wird, die die Wärme über ein Rohrleitungssystem an den Verbraucher liefern.
Die Fernwärme wird nach der Heizkostenverordnung abgerechnet. Der Verbrauch muss mit speziellen Heizkostenverteilern ermittelt werden. Ältere - vor dem 30.9.1989 eingebaute - Wassermengenzähler dürfen allerdings weiter verwendet werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter den Anschluss an ein Fernwärmenetz grundsätzlich als Modernisierungsmaßnahme dulden muss (VIII ZR 275/07).