Ob in Ihrem Haus Feuerlöscher vorgeschrieben sind, welcher Norm diese dann entsprechen müssen und wie viele anzubringen sind, ergibt sich aus den Bauordnungen der Länder. Die Regelungen sind hier nicht einheitlich.
Aus Sicherheitsgründen sollte man jedoch Feuerlöscher anschaffen. Sie sollten sich auf jeder Etage befinden und für die Mieter leicht zugänglich sein. Empfehlen Sie auch Ihren Mietern die Anschaffung. Sie können hier vielleicht mit den Mietern zusammen eine Großbestellung vornehmen, die die Kosten für den einzelnen senkt.
Die Kosten für die Anschaffung und Installation der Feuerlöscher können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten für die Wartung und Prüfung der Geräte hingegen können umgelegt werden, wenn sie als sonstige Betriebskosten im Mietvertrag vereinbar sind. Ob der Austausch des Löschschaums als Betriebskosten umgelegt werden kann, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.