Auch wenn Sie im Mietvertrag etwas anderes vereinbart haben: Die Kleintierhaltung wird von den Gerichten fast immer anerkannt. Kleintiere sind für die Richter kleine und leichte Tiere wie Fische, Wellensittiche, Kanarienvögel, Kaninchen, Goldhamster, Schildkröten, Echsen, Leguane usw.
Die Haltung von Kleintieren ist jedoch auch nach Meinung der Gerichte vertragswidrig, wenn die Menge der Tiere oder die Haltungsbedingungen dazu führen, dass die Mietsache stark belastet wird oder die Mitbewohner unzumutbar belästigt werden.