Die Reinigungskosten eines Öltanks können Sie als Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen. Das gilt auch dann, wenn die Öltankreinigungskosten nicht jährlich, sondern in größeren Abständen anfallen. Sie können die Kosten in einer Summe umlegen und brauchen sie nicht auf mehrere Jahre verteilen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.11.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 221/08).
Öltankversicherungskosten
Haben Sie eine Öltankversicherung abgeschlossen, können Sie die Kosten als „Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung“ nach § 2 Nr. 13 der Betriebskosten-Verordnung als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.