Sie können Ihrem Mieter grundsätzlich das Rauchen innerhalb seiner Mietwohnung nicht verbieten. In den Gemeinschaftseinrichtungen (Treppenhaus, Trockenböden, Gemeinschaftswaschküchen usw.) können Sie das Rauchen jedoch verbieten.
Entsprechende Klauseln, die Ihrem Mieter das Rauchen in der Wohnung verbieten, sind in Formularmietverträgen (siehe Stichwort Formularmietvertrag) unwirksam. Bei individuellen Mietvertragsklauseln gehen die Meinungen der Gerichte auseinander. Auch die Frage, ob sich ein Rauchverbot auch auf andere Personen innerhalb der Wohnung (Mitbewohner, Besucher usw.) erstreckt, ist juristisch nicht eindeutig geklärt. Das gleiche gilt für die Frage, wer die Kosten für die Beseitigung von durch das Rauchen entstandenen Mängeln tragen muss.