Das Treppenhaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen einer Mietsache. Ihr Mieter darf es nutzen, wenn dadurch die Belange der anderen Mieter nicht unnötig beeinträchtigt werden.
Was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht sollte vorzugsweise in der Hausordnung geregelt werden. Hier sollte dann darauf hingewiesen werden, dass im Treppenhaus keine sperrige Gegenstände wie Getränkekästen, Wäschetruhen, Schuh- oder Besenschränke längerfristig aufgestellt oder gelagert werden dürfen. Das gleiche sollte auch für Müllbeutel oder –tüten gelten.
Für die Verkehrssicherheit des Treppenhauses sind Sie als Vermieter verantwortlich. Sie müssen deshalb
Die Reinigung des Treppenhauses kann im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Es kann auch vereinbart werden, dass Sie die Reinigung von einem Unternehmen durchführen lassen und die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen.
Kinderwagen und Rollstühle können im Eingangsbereich des Treppenhauses abgestellt werden, wenn dadurch keine erhebliche Belästigung für die Mitbewohner entsteht.
Fahrräder dürfen aber normalerweise nicht im Treppenhaus abgestellt werden.